Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine der ambitioniertesten und umfassendsten Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichterstattung – und sie entwickelt sich weiter. Das neue Omnibus-Vereinfachungspaket der Europäischen Kommission, das im Februar 2025 vorgeschlagen wurde, soll die Komplexität der Berichtspflichten verringern, ohne die Kernziele des EU Green Deal aus den Augen zu verlieren.
Doch Vereinfachung bedeutet nicht Rückschritt. Es geht darum, die Nachhaltigkeitsberichterstattung praxisnäher, gezielter – und letztlich wirkungsvoller zu gestalten. Für Unternehmen, die über das bloße Mindestmaß der Berichterstattung hinausgehen wollen, bleibt die CSRD ein wertvoller Leitfaden, um Geschäftsmodelle zukunftssicher zu gestalten, Risiken zu steuern und langfristige Werte zu erschließen.
Was ist das EU Omnibus-Paket?
Mit dem Omnibus-Paket werden gezielte Änderungen eingeführt, um die Umsetzung der wichtigsten EU-Nachhaltigkeitsvorschriften zu erleichtern. Dazu gehören die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CSDDD), die EU-Taxonomie und der Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwerte (CBAM).
Speziell zur CSRD hat die EU-Kommission zwei Vorschläge veröffentlicht: einen zur Vereinfachung von Inhalt und Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und einen weiteren – als „Stop-the-Clock“-Richtlinie bezeichnet – der die CSRD-Pflichten für die zweite und dritte Unternehmenswelle um zwei Jahre verschiebt.
Die gesetzgeberische Arbeit am Vereinfachungsvorschlag beginnt nun im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments, während der „Stop-the-Clock“-Vorschlag am 3. April per Abstimmung angenommen wurde. Damit die „Stop-the-Clock“-Richtlinie in Kraft treten kann, bedarf es noch der formellen Zustimmung des Europäischen Rates, der den gleichen Text bereits am 26. März gebilligt hatte. Nach der Annahme haben die Mitgliedstaaten 12 Monate Zeit, um die Änderungen in nationales Recht zu überführen.
Was die EU-Omnibus-Aktualisierung für CSRD bedeutet
Die Frage, die sich jedes Unternehmen stellt, lautet: Was bedeutet all das für CSRD? Das Omnibus-Paket führt mehrere wichtige Änderungen ein, die wir im Folgenden in einem kurzen Überblick zusammengefasst haben. Für einen detaillierteren Einblick in die Änderungen der CSRD empfehlen wir das White Paper unserer Kollegen bei BCG zu lesen.
1. Überarbeitete Meldeschwellen:
- EU-Unternehmen: Die Einhaltung der CSRD wird für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro (für US-Leser) oder einem Vermögen von mehr als 25 Millionen Euro vorgeschrieben.
- Nicht-EU-Unternehmen: Müssen Bericht erstatten, wenn die Unternehmensgruppe einen EU-Umsatz von mehr als 450 Mio. EUR erwirtschaftet und weitere Bedingungen erfüllt (z. B. eine große EU-Tochtergesellschaft oder ein Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. EUR einer EU-Niederlassung).
2. Vereinfachte ESRS (European Sustainability Reporting Standards revision):
- Weniger verpflichtende Datenpunkte
- Wegfall sektorenspezifischer Standards (vorerst)
- Vorrang der quantitativen vor der narrativen Offenlegung
- Die EU-Kommission hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beauftragt, bis Oktober 2025 ihre fachliche Stellungnahme zu den neuen vereinfachten ESRS vorzulegen.
3. Freiwillige Berichtsstandards:
Unternehmen, die nicht mehr berichtspflichtig sind, können einen vereinfachten freiwilligen Standard verwenden, der auf dem Freiwilligen Berichtsstandard für KMU (VSME) basiert.
4. Abschaffung des Standards der angemessenen Sicherheit:
Das Omnibus-Paket streicht die Möglichkeit für die Kommission, von einer eingeschränkten Prüfpflicht auf eine Pflicht zur Prüfung mit hinreichender Sicherheit umzusteigen – was einen erheblich höheren Prüfaufwand bedeutet hätte.
5. Begrenzung der Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette:
Die Unternehmen müssen nicht länger Nachhaltigkeitsdaten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in ihrer Wertschöpfungskette anfordern, die über den begrenzten Umfang der freiwilligen KMU-Standards hinausgehen.
Zeitplan für die Berichterstattung: Was ändert sich bei jeder Meldewelle?
- Welle 1 (keine Änderung): Große Unternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitern (die bereits 2025 auf der Grundlage der Daten des GJ 2024 Bericht erstatten müssen) müssen bestätigen, ob sie die aktualisierten Schwellenwerte für die CSRD-Anforderungen erfüllen.
- Welle 2 (verzögert auf 2028): Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, mehr als 40 Mio. € Nettoumsatz oder mehr als 20 Mio. € an Vermögenswerten, die bisher im Jahr 2026 Bericht erstatten mussten, werden nun im Jahr 2028 auf der Grundlage der Daten des GJ 2027 Bericht erstatten.
- Welle 3 (verzögert auf 2029): Börsennotierte KMU und kleine, nicht komplexe Kreditinstitute und Rückversicherer (die ursprünglich 2027 berichten sollten) werden nun 2029 berichten.
- Welle 4 (2029): Bestimmte Unternehmen mit Nicht-EU-Muttergesellschaften, deren EU-Umsatz über dem Schwellenwert liegt, werden im Jahr 2029 ebenfalls Daten für das GJ 2028 melden.
Den Geschäftswert von CSRD freisetzen
Die CSRD ist, auch mit den Omnibus-Aktualisierungen, mehr als nur eine Berichtspflicht – sie ist ein strategischer Rahmen, der die Unternehmen dazu anspornt, mutigere Maßnahmen zu ergreifen, und der ihnen greifbare Vorteile bringen kann:
- Risikominderung und Widerstandsfähigkeit: Proaktives Management von Klima-, Natur-, Sozial- und Lieferkettenrisiken verringert künftige Störungen und Reputationsverluste.
- Betriebliche Effizienz und Innovation: Die Integration von Nachhaltigkeit in die Kernprozesse hilft, Kosten zu senken und Innovationen voranzutreiben.
- Zugang zu Kapital: Investoren legen zunehmend Wert auf ESG-Leistungen. Der CSRD-Rahmen schafft Vertrauen und Glaubwürdigkeit.
- Langfristiger Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die über die Einhaltung von Vorschriften hinausgehen und Nachhaltigkeit ganzheitlich einbeziehen, werden sich auf dem Markt differenzieren.
Wie sollten Unternehmen heute an CSRD herangehen?
Angesichts der bevorstehenden Verabschiedung des Omnibus-Pakets sollten Unternehmen einen proaktiven Ansatz für ihre Nachhaltigkeitsstrategien wählen. Hier erfahren Sie, wie Sie diese Umstellung am besten nutzen können:
- CSRD-Status prüfen: Überprüfen Sie angesichts der aktualisierten Schwellenwerte, ob Ihr Unternehmen noch in den Anwendungsbereich fällt. Selbst wenn Sie jetzt ausgenommen sind, ist die freiwillige Berichterstattung ein kluger Schachzug – sie schafft Vertrauen bei Investoren und Stakeholdern gleichermaßen.
- Die zusätzliche Zeit sinnvoll nutzen: Verlängerte Fristen sind kein Grund zum Warten. Beginnen Sie mit einer soliden doppelten Wesentlichkeitsanalyse, um Ihre wichtigsten Nachhaltigkeitsauswirkungen, Risiken und Chancen zu ermitteln.
- Fokus auf das Wesentliche: Beim aktualisierten ESRS wird es vor allem um Klarheit gehen. Rationalisieren Sie Ihren Ansatz, indem Sie nur über die wichtigsten und relevantesten KPIs berichten – Qualität schlägt Quantität.
- Berichtsstrategie schrittweise aufbauen: Legen Sie jetzt den Grundstein. Bauen Sie interne Systeme auf, verfeinern Sie Ihre ESG-Indikatoren und testen Sie Methoden. Frühes Handeln bedeutet später weniger Überraschungen.
- Agil bleiben: Der Omnibus ist noch nicht fertiggestellt. Behalten Sie die Entwicklungen genau im Auge und seien Sie bereit, Ihre Strategie anzupassen, wenn sich die Details weiterentwickeln.
Blick in die Zukunft: CSRD zur Beschleunigung einer nachhaltigen Unternehmenstransformation
Die Aktualisierung des Omnibus mag die Komplexität verringern, aber die CSRD bleibt ein Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Letztlich sollte die CSRD als Blaupause für eine echte Umgestaltung des Unternehmens betrachtet werden. Unternehmen, die diese Veränderungen strategisch angehen, werden besser positioniert sein, um sich an die Vorschriften anzupassen, ihre betriebliche Effizienz zu steigern und langfristig erfolgreich zu sein.
Der Druck, sich an den planetarischen Grenzen auszurichten, wird immer größer. Jetzt ist der Moment, Strukturen zu schaffen, interne Systeme zu stärken und Nachhaltigkeit tief in der Geschäftsstrategie zu verankern. Wer früh handelt, erfüllt nicht nur die Anforderungen – sondern gibt auch das Tempo für die Transformation vor.
Berichterstattung + Offenlegung
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