Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) verschärft die Regeln für die Kommunikation der Umweltleistung von Unternehmen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie ändert die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, um irreführende Umweltaussagen zu verhindern und die Transparenz zu erhöhen.
Im Kern stellt EmpCo strengere Anforderungen an die Umweltkommunikation: Aussagen müssen klar, spezifisch und belastbar sein und in vielen Fällen durch unabhängige Prüfungen gestützt werden.
Für Unternehmen, die in EU-Mitgliedstaaten tätig sind oder dort verkaufen, hat dies direkte Auswirkungen auf die Vermarktung von Produkten. Das gilt für Verpackungen, digitale Kanäle und den stationären Handel.
Wichtige Termine:
- März 2024 – Verabschiedung und Veröffentlichung der Richtlinie im EU-Recht
- Bis 27. März 2026 – Umsetzung in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten
- Bis 27. September 2026 – Die Regeln werden anwendbar und verbindlich für alle Unternehmen in der EU
In Deutschland werden die europäischen Vorgaben im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG, das die Vorgaben der EmpCo umsetzt, wurde am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Auch wenn die Durchsetzung erst 2026 beginnt, entstehen operative Auswirkungen deutlich früher. Die Überarbeitung von Aussagen, die Validierung von Daten und die Abstimmung interner Prozesse benötigen Zeit. Das gilt besonders für Unternehmen mit komplexen Produktportfolios.
Für welche Unternehmen EmpCo gilt
EmpCo gilt für fast alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) im EU-Binnenmarkt anbieten.
Relevant ist die Richtlinie für Unternehmen, die:
• Produkte oder Dienstleistungen in der EU verkaufen
• umweltbezogene Aussagen zu Produkten oder Dienstleistungen machen
• Nachhaltigkeitslabels, Siegel oder Rahmenwerke nutzen, die nach außen gerichtet sind
• Umweltziele kommunizieren, die mit Produkten oder Unternehmensleistung verknüpft sind
Betroffen sind sowohl Hersteller als auch Händler. Die Verantwortung erstreckt sich über die gesamte kommerzielle Kommunikation. Sie reicht von der Verpackung über Regalbeschriftungen bis hin zu Online-Produktseiten.
Was EmpCo konkret für Ihr Unternehmen bedeutet
Mit Inkrafttreten der Anforderungen wird sich verändern, wie Umweltclaims entwickelt, geprüft, freigegeben und kommuniziert werden.
Konkret bedeutet das:
- Produktbezogene Aussagen gewinnen an Bedeutung
Aussagen müssen sich auf tatsächliche Produkteigenschaften beziehen, nicht auf allgemeine Markenpositionierung. - Stärkere interne Governance erforderlich
Marketing, Nachhaltigkeit, Recht und Produktentwicklung müssen auf einer gemeinsamen Datenbasis arbeiten und abgestimmte Prüfprozesse nutzen. - Bestehende Aussagen müssen überprüft werden
Einige Claims müssen präzisiert, angepasst oder entfernt werden, wenn die Belege nicht ausreichen. - Komplexität in internationalen Märkten steigt
Aussagen in der EU unterliegen strengeren Anforderungen, auch wenn die Kommunikation in anderen Märkten abweicht.
EmpCo wird je nach Branche unterschiedlich wirken, hat aber insbesondere in stark verbraucherorientierten Sektoren erhebliche Auswirkungen.
Kosmetik und Körperpflege
Diese Branche wird besonders stark betroffen sein. Sie arbeitet häufig mit marketinggetriebenen Nachhaltigkeitsbotschaften wie „natürlich“, „clean beauty“ oder „umweltfreundlich“. EmpCo erzwingt einen Wechsel von allgemeinen Aussagen hin zu konkreten, evidenzbasierten Produktinformationen. Typische Praktiken wie Inhaltsstoff-Claims („frei von“, „ungiftig“) oder selbst entwickelte Labels geraten stärker unter Druck. Klimaneutralitätsaussagen auf Basis von Kompensation werden nicht mehr zulässig sein.
Marken müssen daher Produktnamen und Verpackungen überarbeiten, Storytelling anpassen und stärker in belastbare Nachweise investieren (z. B. Lebenszyklusdaten, Zertifizierungen durch Dritte).
Pharmaindustrie
Die Branche ist bereits stark reguliert, wird aber dennoch betroffen sein. Das gilt insbesondere für die Umweltkommunikation auf Unternehmens- und Produktebene, etwa bei OTC-Produkten und Consumer-Health-Marken.
Aussagen zu Verpackung (z. B. Recyclingfähigkeit), Produktionsprozessen und Umweltzielen wie Net Zero müssen strengeren Anforderungen an Nachweis und Transparenz entsprechen. Zudem steigt die Komplexität für internationale Unternehmen. Globale Nachhaltigkeitsbotschaften müssen an EU-spezifische Vorgaben angepasst werden. Gleichzeitig nimmt die Prüfung zu, ob Umweltvorteile korrekt und nicht übertrieben dargestellt werden.
Sektorübergreifend beschleunigt die Richtlinie den Wandel weg von marketinggetriebenen Nachhaltigkeitsnarrativen hin zu evidenzbasierter Kommunikation. Das betrifft F&E, Regulatory Affairs und Markenführung weltweit.
Wo Sie jetzt prüfen sollten
EmpCo definiert klare Anforderungen für die Nutzung von Umweltclaims, Labels und Zielen.
1. Umweltbezogene Aussagen
Alle freiwilligen Aussagen müssen:
- klar, spezifisch und nicht irreführend sein
- transparent machen, worauf sie sich beziehen (z. B. Produkt oder Lebenszyklusphase)
- durch belastbare Nachweise gestützt sein, etwa LCA
Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „grün“ sind nicht erlaubt, sofern sie nicht umfassend belegt und klar erklärt werden.
Beispiele:
- „Geringerer CO₂-Fußabdruck“
- „Verbesserte Umweltleistung“
- „Nachhaltige Verpackung“
2. Nachhaltigkeitslabels und Siegel
Labels sind nur erlaubt, wenn sie:
- von einer öffentlichen Stelle eingeführt wurden oder
- auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung, transparenten Kriterien und offenem Zugang basieren
Beispiele:
- CO₂-Labels auf Verpackungen
- interne „Green Product“-Kennzeichnungen
Selbst entwickelte Labels ohne unabhängige Prüfung sind nicht zulässig.
3. Umweltziele
Aussagen zur zukünftigen Umweltleistung müssen belegt sein durch:
- einen klaren Umsetzungsplan
- messbare und zeitgebundene Ziele
- öffentlich zugängliche Informationen
- regelmäßige Überprüfung der Fortschritte
Beispiele:
- Net-Zero-Ziele
- Emissionsreduktionsziele für Produkte
- Verpackungsziele wie Recyclingfähigkeit
Öffentliche Ziele müssen durch konkrete Umsetzungspläne gestützt werden. Reine Absichtserklärungen reichen nicht aus.
Risiken und Sanktionen bei Verstößen
EmpCo wird auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt, und die Sanktionen werden national festgelegt. In Deutschland drohen bei einem Verstoß erhebliche Kosten und Konsequenzen. Bei Unternehmen mit mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz können bis zu 4 % des Umsatzes verlangt werden. Außerdem können Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale, qualifizierte Verbraucherverbände wie die DUH und Zivilgerichte aktiv werden.
Mögliche Folgen bei Verstößen:
- finanzielle Sanktionen
- Anpassung oder Rücknahme von Claims und Produkten
- erhöhte rechtliche und reputative Risiken
Grundsätzlich sinkt der Interpretationsspielraum. Unklare oder unzureichend belegte Aussagen werden deutlich häufiger beanstandet.
Jetzt handeln
Für viele Unternehmen geht es nicht um einen Neustart. Entscheidend ist eine klare Bestandsaufnahme und gezielte Anpassung.
Setzen Sie Prioritäten:
- Bestehende Claims, Labels und Ziele prüfen
Identifizieren Sie unklare oder nicht belegte Aussagen. - Nachweise bewerten
Stellen Sie sicher, dass Aussagen durch belastbare und dokumentierte Daten gestützt sind. - Risikobereiche priorisieren
Fokussieren Sie sich auf besonders exponierte Produkte, Claims oder Märkte. - Interne Governance stärken
Schaffen Sie klare Abstimmungs- und Prüfprozesse zwischen allen relevanten Funktionen.
Quantis unterstützt Unternehmen dabei, Umweltclaims zu überprüfen, Nachweise zu stärken und Labels sowie Zielsetzungen an die EmpCo-Anforderungen anzupassen.
Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. Quantis unterstützt Unternehmen dabei, die Auswirkungen von EmpCo zu verstehen und sich darauf vorzubereiten.
Wir unterstützen Sie gerne bei den nächsten Schritten rund um EmpCo
